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Informationen zu Hygienemaßnahmen und zu SARS-CoV-2 (Corona-Virus)

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Liebe Schulgemeinschaft,

in dieser Rubrik halten wir Sie und euch in Bezug auf den Schulbetrieb, die Hygienemaßnahmen, die an unserer Schule gelten, und weitere Regelungen auf dem Laufenden.

Nach der Veröffentlichung von Erlassen und Leitfäden durch das Kultusministerium erarbeiten wir immer gewissenhaft Lösungen, die die Vorgaben an unserer Schule umsetzen.

Hierüber informieren wir dann zeitnah hier an dieser Stelle, über IServ und per Elternmail.

Wir danken für Ihre und eure Geduld und Unterstützung.

Ihr/ euer Team der IGS Embsen

Aktuelle Info (Stand: 21.09.2022)

Weiter unten finden Sie/ findet ihr nach Veröffentlichung geordnet die aktuellen Hinweise und gesetzlichen Regelungen sowie Informationen zur Umsetzung an unserer Schule.

Es gelten weiterhin auf dem gesamten Schulgelände die wesentlichen Hygienebestimmungen: die AHA+L- Regeln - Abstand, Händewaschen  sowie das regelmäßige Lüften.

Die einzelnen Unterrichtsszenarien werden in dem Leitfaden Schule in Corona-Zeiten 2.0 genauer dargestellt.

Die aktuellen Warnstufen und Leitindikatoren können auf auf den Seiten des Landes Niedersachsen abgerufen werden,

Schaubild: Schulbesuch bei Krankheitssymptomen/ Erkrankung

RHP

Auszug aus dem Rahmenhygieneplan Schule 7.0 (Seite 9)

Briefe des Kultusministers im September

In seinen Septemberbriefen geht Kultusminister Tonne auf die Maßnahmen für den Herbst ein. Dies Briefe können wie immer heruntergeladen werden.

Briefe des Kultusministers zum Schuljahresstart 2022/2023

Zum Schuljahresstart hat das Kultusministerium Briefe des Kultusministers veröffentlicht, die wie immer im Downloadbereich heruntergeladen werden können.

Rundverfügung Nummer 6/ 2022 und Briefe des Kultusministers

Die Rundverfügung 6/2022 des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Rundverfügung Nummer 5/ 2022

Die Rundverfügung 5/2022 des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Download der Rundverfügung 05/2022

Briefe des Kultusministers vom 18.03.2022 und aktualisierte Exit-Pläne

In seinen Briefen vom 18.03.2022 geht Kultusminister Tonne auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie und das gemeinsame Handeln zur Unterstützung der Flüchtenden aus der Ukraine ein.

Informationen vom 24.02.2022

Am 24.02. wurde die Rundverfügung 4/ 2022 veröffentlicht, die einige Lockerungen insbesondere für den Zutritt zu Schulveranstaltungen und für Lehrkräftefortbildungen außerhalb der eigenen Schule regelt. Weitere Infos sowie eine Ergänzung  des Exit-Plans können wie immer im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Download der Informationen vom 24.02.2022

Schreiben des Kultusministers vom 17.02.2022 und Exit-Plan

ExitIn seinen Briefen an die verschiedenen schulischen Interessengruppen erläutert Kultusministertonne die Exit-Pläne des Kultusministeriums. Wie immer können die Briefe und der Exit-Plan im Downloadbereich heruntergeladen werden.

 

Rundverfügung 03-2022 vom 16.02.2022

Die Rundverfügung regelt mögliche Ausnahmen von der Präsenzpflicht. Wie immer kann sie nebenan heruntergeladen werden.

Download der Rundverfügung 03-2022 vom 16.02.2022

Zukunftstag 2022

Der Zukunftstag für Mädchen und Jungen soll am 28.04.2022 stattfinden. An der IGS Embsen ist der Zukunftstag fester Bestandteil des Schulkonzepts und findet für die Jahrgänge 5-9 (Orange, Rot, Gel, Grün, Violett) statt. Hierzu finden Sie/ findet ihr im Bereich Downloads Informationen.

Rundverfügung 2 vom 04.02.2022

Das RLSB (Regionales Landesamt für Schule und Bildung) hat am 04.02.2022 eine neue Rundverfügung herausgegeben, die wie immer im Downloadbereich heruntergeladen werden kann.

Download der Rundverfügung 2 des RLSB

Briefe des Kultusministers zum Schulhalbjahr 2021/2022

Zum Schulhalbjahr 2021/2022 hat Kultusminister Tonne neue Briefe an die Schüler:innen und Eltern herausgegeben.

In diesem geht er darauf ein, dass Niedersachsen weiterhin im 'Team Vorsischt' bleibt. Die Testungen finden nach den Halbjahresferien weiterhin statt und werden wie angekündigt auch auf geimpfte und genesene Schüler:innen ausgweitet. Er erläuert zudem die Ausnahmen von dieser Vorgehensweise.

Wie immer können die Briefe nebenstehend heruntergeladen werden.

Bestätigungsbogen für die Selbsttests im zweiten Halbjahr

In den kommenden Tagen erhalten unsere Schüler:innen einen neuen Bogen für die Bestätigung der negativen Testergebnisse. Dieser soll im Logbuch eingeklebt werden Zur Sicherheit, steht der Bogen auch im Downloadbereich zum herunterladen zur Verfügung,

Download des Selbsttest-Bestaätigungsbogens

Ministerbriefe vom 13.02. und Handlungsgrahmen Schulorganisation

Im Downloadbereich können die Briefe des Kultusministers vom 13.01.2022 sowei der Handlungsrahmen Schulorganisation heruntergeladen werden.

Bereits Anfang der Woche wurde durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung verfügt, dass bis zu den Osterferien keine Schulfahrten mit Übernachtung stattfinden dürfen.

Aktualisierter Hygieneplan (Stand: 06.01.2022) und Nachreichung der Weihnachtsbriefe des Kultusministers vom 17.01.2021

Im Downloadbereich können der überarbeitete Hygienplan der IGS Embsen und die Briefe des Kultusministers vom 17.12. heruntergeladen werden.

Briefe des Kultusministers vom 10.12.2021 - Informationen zu Weihnachtsferien und dem Vorgehen im neuen Jahr

In seinen Briefen vom 10.12.2021 informiert Kultusminister Tonne über die Tage vor den Weihnachtsferien und das Vorgehen im neuen Jahr. Hier die wichtigtsten Punkte. Alle weiteren Informationen können wie immer den Briefen im Downloadbereich entnommen werden:

Keine Änderung beim Ferientermin: Weihnachtsferien 23.12.2021 - 07.01.2022:

Letzter Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22.12.2021, erster Schultag im neuen Jahr ist Montag, der 10.01.2022.

Dreitägige Aufhebung der Präsenzpflicht: 20.12.21-22.12.21:

Per formlosem Antrag bei der Schule können Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dieser Zeit für drei Tage vom Präsenzunterricht befreien. Distanzlernen findet für diese Schülerinnen und Schüler nicht statt.

Sicherheitswoche 10.01.2022 - 14.01.2022:

Fünf Tests pro Woche für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt 3-G.

Rückkehr zum gewohnten Testregime ab 17.01.22:

Montags, mittwochs und freitags finden häusliche Testungen für Schülerinnen und Schüler statt. Bei einem positiven Ausschlag der Testkassette muss eine Abklärung mittels PCR-Test vorgenommen werden. Das anlassbezogene Intensivtesten (ABIT) bleibt: Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe - auch vollständig Geimpfte und Genesene - fünf Schultage hintereinander. Für schulisches Personal gilt weiterhin an jedem Schultag die 3-G-Regel.

OP-Maskenpflicht ab 10.01.2022:

Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen nach den Weihnachtsferien mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Briefe des Kultusministers vom 23.11.2021

In seinen Briefen vom 23.11. informiert Kultusminister Tonne über die Auswirkungen des Infektionsschutzgesetzes (gültig ab 24.11) auf die Schule und das Vorgehen beim Auftreten voN infektionen in Lerngruppen. Wie immer können diese Informationen direkt nebenan heruntergeladen werden.

Veröffentlichungen vom 10.11.2021

Am 10.11.2021 wurden eine neue Rundverfügung, ein Rahmenhygieneplan und Briefe an die Eltern und Erziehungsberechtigten veröffentlicht. Wie immer können sie im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Briefe des Kultusministers vom 14.10.2021

In seinen Briefen vom 14.10.2021 zieht Kultusminister Tonne ein Zwischenfazit zum Schuljahresstart und dem Zeitraum bis zu den Herbstferien. Weiterhin gibt er einen Ausblick für den Zeitraum nach den Ferien. Wie immer können alle Briefe nebenan heruntergeladen werden.

Rundverfügung vom 22.09. und aktualisierter Rahmenhygieneplan

Im Downloadbereich können der aktualisierte Rahmenhygieneplan und die Rundverfügung vom 22.09. (inkl. Anlagen) heruntergeladen werden.

Briefe des Kultusministers vom 21.09.2021

In seinen Briefen geht Kultusminister Tonne auf einen Zeitraum bis nach den Herbstferien und die vereinheitlichte Absonderungs- (Quarantäne-) Verordnung ein.

Wichtige Punkte:

  • Für die Schüler:innen unserer Schule gilt weiterhin die Maskenpflicht im Gebäude und damit auch im Unterricht.
  • Bei einem positiven Selbsttest muss man zukünftig grundsätzlich zu Hause bleiben, Schule und Gesundheitsamt informieren und einen PCR-Test veranlassen.
  • Nach fünf Tagen können sich Schüler:innen durch einen Antigen-Schnelltest unter Aufsicht (z.B. in Apotheken, Arztpraxen oder Teststationen) mit Bescheinigung, die in der Schule vorzulegen ist, freitesten.

Die genauen Formulierungen und Regelungen können wie immer den aktuellen Dokumenten im Downloadbereich eintnommen werden.

Weiterhin lädt Kultusminister Tonn zu einem Kreativwettbewerb '75 Jahre Niedersachsen' ein. Auch hierzu gibt es Infos im Downloadbereich. 

Briefe des Kultusministers vom 01.09.2021

In Briefen vom 01.09.2021 wirft Kultusminister Tonne einen genaueren Blick auf die Schuljahres-Start-Maßnahmen,

Informationen zum Schuljahresbeginn 2021/2022

Im Brief vom 24.08.2021 wirft Kultusminister Tonne eine Blick auf den Schuljahresstart. Begleitet wird dieses Schreiben von einem Info-Paket, das wie immer nebenstehend heruntergeladen werden kann. Dort finden sich auch die neue Rundverfügung vom 26.08.2021, der Rahmenhygieneplan 7.0 und ein Formular zum Testnachweis für die Schüler:innen.

Informationsbriefe des Kultusministers vom 22.06.2021

In Briefen vom 22.06.2021 geht Kultusminister Tonne auf die Planungen für das kommende Schuljahr ein. Wie immer können die Briefe nebenan heruntergeladen werden.

Rundverfügung des RLSB vom 01.06.2021

Am 01.06.2021 hat das RLSB eine neue Rundverfügung veröffentlicht, die unter anderem Aussagen zu den Szenarienwechseln, zum Kohortenprinzip, zu Laientests und zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen macht. Die Rundverfügung samt Anlage kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Rahmenhygieneplan 6.0

Am 31.05.2021 wurde der Rahmenhygieneplan Schule 6.0 veröffentlicht, der wie immer im Dowloadbereich heruntergeladen werden kann.

Download Rahmenhygieneplan 6.0

Szenario A ab dem 31.05.2021

Ab Montag, 31.05.2021, gilt das Szenario A, das heißt, dass alle Schülerinnen und Schüler wieder regulär im kompletten Klassenverband in die Schule kommen.

„Hat ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt in einer Allgemeinverfügung den Zeitpunkt der Über- oder Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 35 oder 50 in einem anderen Bereich (z. B. für den Einzelhandel) bereits festgestellt, so gilt diese Feststellung auch in Bezug auf die jeweiligen Maßnahmen im schulischen Bereich.“

Es besteht weiterhin die Testpflicht (2x pro Woche). Die Testtage sind Montag und Mittwoch. Die Informationen können dem Schema (s. unten) entnommen werden. 

Da die Inzidenz unter 35 liegt, ist die Maskenpflicht im Unterricht und in der eigenen Kohorte (also im eigenen Jahrgang ab dem 31.05.2021 aufgehoben. Es gilt: „MNB außerhalb der eigenen Kohorte (des Jahrgangs) in allen Bereichen, in denen nicht dauerhaft Abstand gehalten werden kann.“  Hier sollen die Ausschilderungen beachtet werden.

Bitte beachten: Die Busse werden ab dem 31.05.2021 wieder merklich voller sein. Falls es die Möglichkeit gibt zum Beispiel mit dem Fahrrad in die Schule zu kommen, so kann dies gerne genutzt werden.

Informationen zu Öffnungsschritten ab dem 31.05.2021

In Briefen vom 21.05.2021 hat das Kultusministerium die Pläne für Öffnungsschritte ab dem 31.05.2021 bekanntgegeben.

Demnach gilt das Szenario A bis zu einem Inzidenzwert bis 50, ab 50 und mehr das Szenario B und ab 165 das Szenario C.

Alle weiteren Informationen, z.B. zu sämtlichen weiter geltenden Hygienemaßnahmen, können den Briefen im Downloadbereich entnommen werden.

Stufenplan

 

Neue Rundverfügung des RLSB vom 10.05.2021

Im Downloadbereich können die neue Rundverfügung des RLSB vom 10.05.2021 und eine Information des Gesundheitsamtes zur Testpflicht (11.05.) heruntergeladen werden.

Briefe des Kultusministers vom 04.05.2021 und Rahmenhygieneplan Schule 5.0

In seinen Briefen vom 04.05. zieht Kultusminister Tonne Bilanz zu den bisherigen Maßnahmen und gibt einen Ausblick auf die zukünftigen Regelungen (u.a. Szenario B bis zu einem Inzidenzwert von 165). Alle Briefe können wie immer im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Zudem wurde am 05.05. der neue Rahmenhygieneplan Schule 5.0 veröffentlicht.

Briefe des Kultusministers zu der Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weitere Informationen

Im Downloadbereich zu dieser Meldung können die Brief von Kultusminister Tonne zur so genannten bundesweiten 'Notbremse' (Änderung des Infektionsschutzgesetzes) heruntergeladen werden.

Außerdem findet sich dort eine Information zum Masernschutzgesetz und ein Info-Schreiben zur Möglichkeit des freiwilligen Wiederholens.

Neues Selbsttest-Fabrikat

Neben den Selbsttests der Firma Boson wird zukünftig auch ein Fabrikat der Firma Roche an die Schüler:innen unserer Schule verteilt. Die Anleitung und den Beispackzettel für dieses Produkt können Sie/ könnt ihr in der Nebenspalte herunterladen.

Außerdem findet sich dort eine Handreichung zum Umgang mit den Selbsttests und dem Meldeverfahren.

Durchführung der Selbsttests

In den Briefen vom 01.04.2021 hat Kultusminister Tonne mitgeteilt, dass zukünftig zwei Selbsttests pro Woche durchgeführt werden sollen. Im Downloadbereich finden Sie/ findet ihr die Informationen zur Durchführung der Selbsttests an der IGS Embsen.

Hier einige wichtige Stichpunkte:

  • Die Eltern bescheinigen einen negativen Test durch ihre Unterschrift auf einem dafür vorgesehenen Formular (Laufzettel Corona-Selbsttest), der von den Kindern im Logbuch eingeklebt wird.
  • Fällt das Testergebnis zu Hause positiv aus, darf die Schule nicht besucht werden. Die Schule muss umgehend telefonisch benachrichtigt werden (Tel.: 04134/916630 oder 916634), von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert. Die positiv getestete Person gilt als Verdachtsfall. Zur Überprüfung des Ergebnisses muss Kontakt zu einem Arzt (Kinder- bzw. Jugendarzt) aufgenommen werden. Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes) und auch kein Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen werden. Fällt der PCR-Test beim Arzt z.B. am gleichen Tag oder am Folgetag negativ aus, wird dies von der durchführenden Stelle bescheinigt. Unter Vorlage dieser Bescheinigung ist eine Rückkehr in den Prä-senzunterricht unverzüglich möglich. Die Verpflichtung zur erneuten Selbsttestung im Routinerhythmus der Schule bleibt davon unberührt. Ergibt der PCR-Test beim Arzt ein positives Ergebnis, sind die Anordnungen des Gesundheitsamtes zu befolgen und einzuhalten.
  • Testtage sind in der Regel (je nach Gruppe bzw. A- und B- Woche) die ersten beiden Präsenztage (also Mo und Mi bzw. Di und Do). In der Woche vom 12.04.-16.04.2021 sind dies dementsprechen Di und Do sowie Mi und Fr. Ob es sich um eine A- oder B-Woche handelt, kann dem IServ-Kalender oder dem Kalender auf der Homepage entnommen werden.

Briefe des Kultusministers zu den verpflichtenden Selbsttest (01.04.2021)

Mit Briefen vom 01.04.2021 teilt Kultusminister Tonne mit, dass in Niedersachsen nach den Osterferien eine Testpflicht für die Schülerinnen und Schüler und das schulische Personal besteht.

Die Tests sollen zwei Mal pro Woche zu Hause durchgeführt werden.

Zur Organisation der Tests bzw. zur Ausgabe der Tests an unserer Schule werden wir Sie und euch natürlich noch informieren. Wir bitten noch um Geduld, da uns die Informationen zu den verpflichtenden Selbsttest in den Ferien erreicht haben.

Die Briefe von Kultusminister Tonne können wie immer im Nebenfeld heruntergeladen werden.

Briefe des Kultusministers vom 24.03.2021

In seinen Briefen vom 24.03. skizziert Kultusminister Tonne die Weiterarbeit nach den Osterferien. Die Briefe können wie immer im Nebenfeld heruntergeladen werden.

Neben Informationen zu der Selbsttestung werden diese voraussichtlichen Regelungen angesprochen:

  • Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin bestehen.
  • Wenn der Inzidenzwert am Standort der Schule an drei aufeinanderfolgenden Tagenunter 100 liegt, werden alle Schülerinnen und Schüler im Szenario Bunterrichtet.
  • Wenn der Inzidenzwert am Standort der Schule an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, werden die Schülerinnen und Schüler (...) der Abschlussklassen (Blau, Orange, ggf. 13) im Szenario B unterrichtet. Alle anderen verbleiben im Distanzlernen.

Informationen zu Selbsttestungen in der Schule

Eine Rundverfügung des RLSB-LG (Regionales Landesamt für Schule und Bildung - Lüneburg) regelt die 'Durchführung von freiwilligen Selbsttestungen in den Schulen'. Dieser Rundverfügung und weitere Informationen können wie immer im Nebenfeld heruntergeladen werden.

Wenn die Schüler/ der Schüler einen Selbsttest in der Schule vornehmen soll, muss die Einverständniserklärung am Montag (A-Gruppe) bzw. am Dienstag (B-Gruppe) vorliegen.

Sofern die Selbsttest-Kits vorliegen, werden die Tests an der Schule angeboten.

Informationen zum Szenario B an der IGS Embsen und zwei weitere Rundverfügung

Am 15.03. starten die Jahrgänge Rot, Gelb, Grün und 12 in das Szenario.B. Die Jahrgänge Violett und 11 folgen am 22.03.2021.

Im Sezanrio B wird an unserer Schule das Wechseltagmodell durchgeführt. Am Montag kommt die eine Gruppe, am Dienstag die andere Gruppe, ,,, , Ob es sich um eine A- oder B-Woche handelt, kann unserem Kalender entnommen werden: In der A- Woche startet die A-Gruppe am Montag, in der B- Woche die B-Gruppe.

Wir haben für das Szenario B eine Prozesskarte erstellt, die wie immer im nebestehenden Downloadbereich heruntergeladen werden kann. Außerdem sind dort zwei Rundverfügungen des regionalen Landesamtes für Schule und Bildung downloadbar.

Informationen zur Rückkehr in die Schule ab dem 15.03.2021 - Briefe vom 04.03.2021

Kultusminister Tonne hat am 04.03.2021 Briefe an Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte veröffentlicht, in denen er die nächsten Schritte zur Rückkehr in die Schule aufzeigt. Die Briefe können wie immer nebenstehend heruntergeladen werden.

Auf unsere Schule umgesetzt gelten die folgenden Regeln:

  • Ab 08.03.2021 müssen in Orange, Blau und 13 auch am Platz Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden. Laut Kultusminister reichen Alltagsmasken, es müssen keine medizinischen Masken sein. Rot, Gelb, Grün, Violett, 11 und 12 sind weiterhin im Szenario C (Distanzlernen, Lernen zu Hause).
  • Ab dem 15.03.2021 (B-Woche) kommen die Jahrgänge Rot, Gelb, Grün und 12 in Teilgruppen zurück in die Schule. Da dies eine B- Woche ist, kommen die B-Gruppen am Montag, Mittwoch und Freitag und die A-Gruppen am Dienstag und Donnerstag.
  • Ab dem 22.03.2021 (A-Woche) kommen dann die Jahrgänge Violett und 11 in Teilgruppen in die Schule zurück.

Neuer Erlasse vom 25.02. (Abschlussprüfungen) und vom 03.03.2021 (Organisation)

Am 25.02. wurden die neuen Regelungen für die zentralen Abschlussprüfungen in Niedersachsen veröffentlicht.

Diese beinhalten u.a. eine Verschiebung der Abschlussprüfungen (s. IServ-Kalender), die Freiwilligkeit der mdl. Prüfungen in einem dritten (9) und vierten (10) Prüfungsfach und die Festsetzung des spätesten Unterrichtsendes für die Abschlussschüler*innen.

In einem Organisationserlass vom 03.03. werden die Regelungen für das Distanzlernen (Szenario C) präzisiert. Außerdem wird in diesem Erlass festgelegt, dass bis zum 17.05.2021 vorläufige Gesamtjahresnoten festgelegt werden sollen.

Die meisten Regelungen des Organisationserlasses sind in unserem Konzept 'Lernen zu Hause' schon umgesetzt. Sollten Änderungen notwendig sein, werden sie in den nächsten Tagen eingearbeitet.

Informationen des Kultusministeriums vom 11.02.2021

Nach den Gesprächen auf Bundesebene hat das Kultusministerium heute Informationen zu weiteren Maßnahmen herausgegeben. Diese lassen sich folgend zusammenfassen:

Phase 1 -Februar:

Szenario B  für Abschlussklassen (Blau und Orange) und Abiturjahrgang (13) – mit Aufhebung der Präsenzpflicht, Szenario C für alle anderen

Phase 2 - März:

Szenario B für weitere Schülerinnen und Schüler

Phase 3 - nach den Osterferien:

Regelungen gemäß inzidenzbasiertem Stufenplan

Weitere Informationen können wie immer der Nebenspalte entnommen werden.

Informationen des Kultusministeriums vom 20.01.2021 und zu den LEB- Gesprächen

Mit Briefen vom 20.01.2021 informiert Kultusminister Tonne über die weitere Fortführung der Maßnahmen bis zum 14.02.2021.

Dabei wird auf die Möglichkeit verwiesen, dass Schülerinnen und Schüler, die im Szenario B beschult werden (an unserer Schule: Blau, Orange und 13), vorübergehend bis zum 14.02.2021 von der Präsenzpflicht im Unterricht befreit werden können. Dies können die Eltern/ Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler in einem einfachen Schreiben oder per E-Mail gegenüber den Tutoren (Blau, Gelb) oder Andrea Langlet (Leiterin der Sekundarstufe II für die Schülerinnen und Schüler in 13) geltend machen.

Weiterhin finden Sie in der Downloadspalte nebenan eine aktuelle Information zu den LEB- Gesprächen.

Informationen zum Start nach den Weihnachtsferien - ab 11.01.2021

Mit Briefen an Eltern/ Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler teilt Kultusminister Tonne die ab 11.01.2021 geltenden Corona-Regeln für die Schulen mit. 

Unter anderem ist geregelt, dass...

  • die Jahrgänge Rot (5), Gelb (6), Grün (7), Violett (8), 11 und 12 ab 11.01.2021 im Szenario C (Distanzlernen) unterrichtet werden.
  • die Jahrgänge Blau (9) und Orange (10) und 13, in denen Abschlüsse bzw. das Abitur anstehen, werden im Szenario B (Wechselmodell) unterrichtet. Wir starten am 11.01.2021 mit einer A-Woche. Die A- Gruppen kommen dementsprechend am Mo, Mi und Fr zur Schule, die B- Gruppen am Di und Do. In der darauffolgenden Woche dann umgekehrt.

Wenn für Kinder aus den Jahrgängen Rot (5) oder Gelb (6) eine Notbetreuung (wochentags von 07:45 -12:55 Uhr = 1.-3. Block) benötigt wird, wenden Sie sich bitte an per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Alle weiteren Informationen des Kultusministers entnehmen Sie/ entnehmt bitte den Briefen, die in der Nebenrubrik heruntergeladen werden können. Zudem wurden die Eltern/ Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler bereits per Mail informiert. Also: Bitte das Postfach checken!

Briefe des Kultusministers vom 15.12.2020

Am 15.12.2020 hat Kultusminister Tonne Briefe an die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte herausgegeben. In diesen geht er auf die bestehenden Regelungen ein und gibt einen Ausblick auf den Schulstart nach den Weihnachtsferien (Szenario B bis zum Halbjahresende). Die Briefe können nebenstehend heruntergeladen werden.

Weihnachtsbrief des Schulleitungsteams vom 14.02.2020

Im Weihnachtsbrief (s. Nebenspalte) werden folgende Punkte angesprochen:

- IGS Embsen nimmt jetzt am  Projekt Schule:Kultur teil

- Informationen zum Lockdown

- Informationen zur Abmeldung vom Präsenzunterricht

- Informationen zur Notbetreuung am 21. und 22.12.2020

Weihnachtsbrief vom 14.12.2020 - Download

Informationsbrief des Kultusministeriums vom 10.12.2020

Mit Briefen vom 10.12.2020 werden die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte darüber informiert, dass bereits ab dem 14.12.2020 (Montag) ergänzend zu den Regeln für den 17. und 18.12. die Möglichkeit besteht, sich vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Die Schülerinnen und Schüler werden, wenn eine Befreiung vom Präsenzunterricht erfolgt, im Distanzlernen unterrichtet.

Für weitere Informationen finden sich alle Briefe nebenstehend.

 

Informationsbrief des Kultusministeriums vom 26.11.2020

Die Informationen des Kultusminsteriums vom 26.11.2020 können nebenstehend abgerufen werden.

Unter anderem finden sich dort jeweils ein Brief für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II (Oberstufe), ein Brief an die Eltern (auch in einfacher Sprache) sowie eine tabellarische Übersicht über die ergänzten Regeln und Informationen zum Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht im Härtefall.

Regelungen ab 01122020

Informationsbrief des Schulleiters vom 19.11.2020

In diesem Brief vom 19.11.2020 finden SIe/ findet ihr Informationen zur Anordnung zur Absonderung in häuslicher Quarantäne, zum Schulrestaurant, zum Tragen von Masken und zu den Veranstaltungen an unserer Schule.

Neue Informationen aus dem Kultusministerium (17.11.2020)

In mehreren Briefen richtet sich Kultusminister Tonne an die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern und Erziehungsberechtigte. Außerdem wurde eine neue Fassung des Leitfadens 'Schule in Corona-Zeiten 2.0' veröffentlicht. Alle Dokumente können nebenstehend heruntergeladen werden.

Brief des Schulleiters nach den Herbstferien

Mit dem Brief nach den Herbstferien informiert Sie und euch der Schulleiter über

  • die wissenschaftliche Diskussion zu COVID 19,
  • die neuen Vorgaben zur Lüftung von Klassenräumen,
  • die Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
  • und den Umgang mit vulnerablen Personengruppen

Der Brief nimmt  Bezug auf verschiedene Dokumente, die wir Ihnen/ euch in der Nebenspalte zur Verfügung stellen.

Herbstbrief des Schulleitungsteams

Mit dem Herbstbrief informieren wir Sie und euch über

  • die schrittweise Öffnung des Schulrestaurants,
  • rechtliche Regelungen zum Distanzlernen (Lernen zu Hause),
  • neue Lehrkräfte im IGS Team,
  • Regelungen zu Besuchen von Eltern und Erziehungsberechtigten in der Schule,
  • HoMe,
  • Prozesse für den Falle des Eintretens von Szenarion B oder Szenario C,
  • das diesjährige Tutorenfeedback,
  • den aktuellen Stand zum Sportunterricht
  • sowie die Bau- und Sanierungssituation.

In unserem Herbstbrief nehmen wir Bezug auf verschiedene Dokumente, die wir Ihnen/ euch in der Nebenspalte zur Verfügung stellen.

Reiserückkehrer / Schreiben von Herrn Tonne vom 27.08.2020

Wer in einem Risikogebiet Ferien gemacht hat, darf erst wieder in die Schule kommen, wenn der verpflichtende Corona-Test negativ ist . Beim positiven Testergebnis melden Sie sich bei der Schulleitung (über das Sekretariat: 04134/916630 oder -34). Die Risikogebiete können tagesaktuell beim Robert- Koch-Institut eingesehen werden.

Es ist nicht die Aufgabe der Schule Nachforschungen anzustellen - Eltern haben die Pflicht, eigenverantwortlich zu handeln.

Allgemeine Hygieneregeln

Allgemein gilt innerhalb der Jahrgänge (so genanntes 'Kohortenprinzip'):

  • Husten und Niesen in die Armbeuge
  • Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife
  • Hände vom Gesicht fernhalten
  • Keine Umarmungen, kein Händeschütteln, keine Ghetto-Faust,..
  • Kein Herumreichen von Brotdosen und Austausch oder Probieren von Speisen, Trinkflaschen und Lebensmitteln untereinander.
  • Maskenpflicht im Unterricht und im Gebäude, nicht auf dem Schulhof.
  • Verzicht auf Mindestabstand innerhalb des Jahrgangs / im Unterricht („Kohortenprinzip“)
  • Die Räume werden regelmäßig gelüftet. Das heißt, dass sich beim Lüften nach der Formel 20-5-20 (20 Minuten geschlossene Fenster - 5 Minuten Lüften - 20 Minuten geschlossene Fenster) - gerichtet wird. Während der Lüftung findet der Unterricht weiterhin statt. Weiterhin werden Räume während der Pausenzeiten und vor Unterrichtsbeginn gelüftet.

Zum Fachunterricht in Fachräumen werden die Schülerinnen und Schüler von ihren Fachlehrkräften abgeholt.

Außerhalb der Jahrgänge (Kohorten) gilt zusätzlich:

  • Grundsätzlich soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Jede Schülerin/ jeder Schüler hält sich an die Begrenzungen der Pausenbereiche und  nutzt die vorgesehenen Ein- und Ausgänge für die Jahrgänge.

Für den Schulbesuch im Szenario A bei Erkrankungen gilt, dass

  • bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. nur Schnupfen, leichter Husten) die Schule besucht werden kann. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
  • bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) die Genesung abgewartet werden muss. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
  • bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit
    • Fieber ab 38,5°C oder
    • akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
    • anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.
    • Eine Infektion mit dem Corona-Virus muss in jedem Fall der Schule gemeldet werden.

Zum Wohle aller bitten wir Sie, hier mit uns gemeinsam verantwortungsvoll zu handeln.

Wichtig!

Das Schulgebäude darf vom außerschulischen Personen nur mit einem Testnachweis betreten werden.

Von Besuchern müssen alle Kontaktdaten (Datum, Uhrzeit, Name und Telefonnummer) im Sekretariat hinterlassen werden. Diese werden nach drei Wochen vernichtet.

Bereiche der einzelnen Jahrgänge im Schuljahr 2020/2021

Der nebenstehenden Skizze können die Ein- und Ausgänge sowie die Pausenbereiche der einzelnen Jahrgänge entnommen werden.

Eine genaue Auflistung und der Plan in voller Größe können hier heruntergeladen werden.

Plan

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